Die Europäische Union
einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet Die europäische Umweltpolitik leistet mit Richtlinien, freiwilligen
Instrumenten und Strategiepapieren einen wichtigen Beitrag zu
einer nachhaltigen Tourismusentwicklung. Richtlinien:
Hohe Bedeutung für Zielgebiete Natura 2000
Aufgrund der EU Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume
und von Fauna und Flora wurde das Netzwerk „Special Areas of
Conservation and Special Protected Areas“ aufgebaut. Es ist
das wichtigste Instrument, um das Grundprinzip der Umweltintegration
und der ultimativen nachhaltigen Entwicklung durchzusetzen.
http://europa.eu.int/comm/environment/nature/ EU-Wasser Rahmenrichtlinie
Diese Richtlinie erweitert den Umfang des Wasserschutzes aller Gewässer
und gibt ein klares Ziel vor, nämlich bis 2015 einen „guten
Status“ für alle europäischen Gewässer und
einen nachhaltigen Wasserverbrauch in Europa zu erreichen.
http://europa.eu.int/comm/environment/water/water-framework/index_en.html EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer
Die Badewasserrichtlinie von 1976 hat verbindliche Standards für
Badegewässer quer durch die Europäische Union entwickelt.
Der jährliche Badewasserbericht und der Tourismusatlas zeigen
eine wesentliche Verbesserung der Badewasserqualität und eine
große öffentliche Bewusstseinsbildung auf.
http://europa.eu.int/water/water-bathing/index_en.html Strategische Umweltprüfung (SUP)
Diese Umweltprüfung gewährleistet, dass umweltrelevante
Folgen bestimmter Pläne und Programme auf regionaler und lokaler
Ebene identifiziert, beschrieben und beurteilt werden.
http://europa.eu.int/comm/environment/eia/home.htm In Ergänzung zu solchen europäischen Verordnungen und
nationalen Gesetzgebungen haben die EU Mitgliedstaaten internationale
Konventionen mit dem Ziel unterschrieben, die reiche Vielfalt der
Natur zu schützen und die Auswirkungen auf Klimaänderungen
einzuschränken: die Konvention für Biologische Vielfalt
(http://www.biodiv.org)
und das Kyoto Protocol (http://unfccc.int).  Freiwillige Instrumente für Tourismusbetriebe
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Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)
EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem für Betriebe und Organisationen,
die über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus ihre betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen
kontinuierlich verbessern wollen. Die EMAS Anforderungen gehen weit über
den ISO 14001 Standard für Umweltmanagement in Betrieben hinaus.
http://europa.eu.int/comm/environment/emas/index_en.htm |
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Europäisches Umweltzeichen für
touristische Unterkunftsbetriebe (EU-Blume)
Seit 2003 ist die „Europäische Blume“ für Hotels, Gasthäuser,
Jugendherbergen und vergleichbaren Unterkunftsbetrieben erhältlich. Im Jahre
2004 wurde das Zertifikat auf Campingplätze ausgeweitet. Damit können
sich nun alle Unterkunftsbetriebe für eine Auszeichnung ihrer Umweltleistungen
in ganz Europa bewerben.
http://www.eco-label-tourism.com |
EU-Papier zur Nachhaltigkeit des europäischen
Tourismus
Dieses Strategiepapier vom November 2003 unterstreicht die Notwendigkeit
der Harmonisierung verschiedener europäischer Strategien,
Programme und Maßnahmen, um den Tourismussektor effizient
in Richtung Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu beeinflussen.
http://europa.eu.int/comm/enterprise/services/tourism/index_en.htm Die VISIT Partner unterstützen die Umsetzung von EU - Richtlinien
und die Implementierung freiwilliger Instrumente. Sie hoffen, dass
die Zusammenarbeit zwischen den EU - Generaldirektionen Umwelt und
Wirtschaftsunternehmen verstärkt wird und somit zu weiteren
Verbesserungen in Richtung eines nachhaltigen Tourismus führt.
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